Stiftung Deutsches Hilfswerk
Förderung der Deutschen Fernsehlotterie
Die Stiftung Deutsches Hilfswerk unterstützt gemeinnützige Projekte, die das solidarische Miteinander in Deutschland stärken und die Lebenssituation benachteiligter Menschen nachhaltig verbessern.
Interessant für:
Gefördert werden soziale Projekte, Bauvorhaben und Erstausstattungen, die Menschen stärken, die aus sozialen oder gesundheitlichen Gründen benachteiligt sind. Die Vorhaben sollen die Lebensqualität dieser Zielgruppen verbessern, etwa durch Stärkung des Zusammenhalts, Förderung bürgerschaftlichen Engagements oder die Aufwertung nachbarschaftlicher Lebensräume. Die Förderung sozialer Projekte deckt bis zu 80 Prozent der Gesamtkosten ab und richtet sich nach dem begründeten Personalbedarf. Für Bauprojekte und Erstausstattung liegt die maximale Fördersumme bei maximal 300.000 Euro; die Förderquote bei Bauprojekten beträgt bis zu 33 Prozent, bei Erstausstattung bis zu 50 Prozent. Die Projekte müssen innovativ und gemeinwohlorientiert sein und dürfen nicht lediglich laufende Angebote absichern, sondern sollen neue Impulse für das Gemeinwesen setzen.
Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Deutschland, deren Satzung mindestens einen Zweck verfolgt, der mit den Zielsetzungen der Stiftung übereinstimmt. Die konkreten Voraussetzungen zur Antragstellung können einer Checkliste auf der Website der Stiftung entnommen werden.
Für soziale Projekte ist keine Höchstsumme festgelegt, die Förderung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Für Bauprojekte und Erstausstattung liegt die maximale Fördersumme bei jeweils 300.000 Euro.
Förderfähig sind Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten und investive Kosten.