Behörde für Kultur und Medien Hamburg
Förderung des Internationalen Kulturaustauschs
Die Förderung unterstützt künstlerische Projekte, die den Austausch zwischen Hamburger Kulturschaffenden und internationalen Partnern fördern und zur kulturellen Vielfalt beitragen.
Interessant für:
Gefördert werden künstlerische Projekte, die den internationalen Austausch zwischen Hamburger Künstlerinnen und Künstlern sowie Kulturinstitutionen mit Partnern im Ausland oder umgekehrt fördern. Die Projekte sollen ein erhebliches kulturpolitisches Interesse aufweisen und zur Vielfalt und Weltoffenheit gemäß der Hamburgischen Verfassung beitragen. Unterstützt werden insbesondere spartenübergreifende Vorhaben, die im Dialog mit internationalen Partnern entwickelt wurden. Seit 2025 werden zusätzlich Projekte gefördert, die Aspekte von Teilhabe und Diversitätskompetenz berücksichtigen und Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit beinhalten. Die Förderung erfolgt vorbehaltlich des Bürgerschaftsbeschlusses und wird jährlich in zwei Förderrunden vergeben. Die Auswahl der Projekte erfolgt durch eine externe Fachjury.
Antragsberechtigt sind professionell arbeitende Künstlerinnen und Künstler aller Nationalitäten und Sparten mit Wohnsitz in Hamburg oder mit nachweisbarem Arbeitsschwerpunkt in Hamburg sowie Kultureinrichtungen mit Sitz in Hamburg. Gemeinschaftsbewerbungen mehrerer Akteurinnen und Akteure sind möglich, müssen jedoch von einer antragstellenden Person oder Einrichtung federführend verantwortet werden.
Die Fördersummen variieren je nach Projektumfang und -bedarf. In der Vergangenheit lagen sie typischerweise zwischen 3.000 und 15.000 Euro. Dies sind jedoch keine festen Grenzen.
Gefördert werden Personalkosten, Honorarkosten, Sachkosten sowie weitere projektbezogene Ausgaben. Die genaue Aufschlüsselung der förderfähigen Kostenarten ist der aktuellen Förderrichtlinie zu entnehmen.