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Hamburger Bezirksämter

Förderung stadtteilkultureller Projekte

Die Hamburger Bezirksämter unterstützen kulturelle Projekte, die das Zusammenleben im Stadtteil fördern und die kulturelle Teilhabe aller Bevölkerungsgruppen stärken.

Interessant für:

Kleine Projekte bis 5.000 €
Mittlere Projekte zwischen 5.000 und 20.000 €

Was wird gefördert?

Gefördert werden kulturelle Projekte, die das Zusammenleben im Stadtteil fördern, kulturelle Teilhabe ermöglichen und das kulturelle Leben bereichern. Dazu zählen Veranstaltungen wie Konzerte, Theateraufführungen, Lesungen, Ausstellungen und Stadtteilfeste sowie längerfristige Projekte wie Veranstaltungsreihen oder Videoprojekte. Ziel ist es, verschiedene kulturelle Milieus zu vernetzen, Berührungsängste abzubauen und Eigenaktivitäten der Bewohnerinnen und Bewohner zu unterstützen. Die Projekte sollen öffentlich zugänglich sein und möglichst in Kooperation mit lokalen Akteurinnen und Akteuren durchgeführt werden. Eine Förderung ist nur möglich, wenn das Projekt noch nicht begonnen wurde und eine angemessene Eigenleistung erbracht wird. Die genauen Förderkriterien können je nach Bezirk variieren – bitte schaut euch die Richtlinie eures jeweiligen Bezirks:
Bezirk Altona
Bezirk Bergedorf
Bezirk Eimsbüttel
Bezirk Hamburg-Mitte
Bezirk Hamburg-Nord
Bezirk Harburg
Bezirk Wandsbek

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind Vereine, Initiativen, Gruppen und Einzelpersonen, die ein kulturelles Projekt im jeweiligen Hamburger Bezirk durchführen möchten. Voraussetzung ist, dass das Projekt öffentlich zugänglich ist und den Förderkriterien der Globalrichtlinie Stadtteilkultur entspricht. Eine Kooperation mit lokalen Akteurinnen und Akteuren wird empfohlen. Die genauen Anforderungen können je nach Bezirk variieren; bitte schaut euch eure lokale Richtlinie an.

Fördersumme

Die Fördersummen variieren je nach Bezirk und Projektumfang; in der Regel werden Beträge von einigen Tausend Euro vergeben. Eine feste Obergrenze ist nicht immer definiert.

Förderfähige Kosten

Gefördert werden können Sachkosten, Honorarkosten und teilweise investive Kosten. Die genauen förderfähigen Kostenarten sind in den jeweiligen Programmunterlagen angegeben.

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