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Behörde für Justiz und Verbraucherschutz Hamburg

Sammelfonds für Bußgelder

Der Sammelfonds unterstützt gemeinnützige Hamburger Organisationen in vielen verschiedenen Themenbereichen mit Mitteln aus Bußgeldzahlungen.

Interessant für:

Kleine Projekte bis 5.000 €
Mittlere Projekte zwischen 5.000 und 20.000 €

Was wird gefördert?

Der Sammelfonds für Bußgelder fördert gemeinnützige Projekte in Hamburg, die in zehn festgelegten Fördergebieten tätig sind. Dazu gehören unter anderem die Straffälligen- und Bewährungshilfe, Kinder- und Jugendhilfen, Hilfe für behinderte Menschen, Gesundheitsförderung, Suchthilfe, soziale Hilfen wie Armutshilfe und Flüchtlingshilfe, Wissenschaft, Bildung, Kunst, Verkehrserziehung, Natur- und Umweltschutz sowie Opferhilfe. Die Mittel stammen aus Bußgeldzahlungen, die Gerichte und Staatsanwaltschaften im Rahmen von Strafverfahren verhängen und Fördergebieten zuweisen. Die Verteilung der Gelder innerhalb dieser Fördergebiete erfolgt zweimal jährlich durch ein Gremium, das aus Vertretenden der Justizbehörde, der Sozialbehörde sowie Richterinnen und Richtern besteht.

Wer kann sich bewerben?

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Hamburg oder solche, die in nennenswertem Umfang für Hamburger Bürgerinnen und Bürger tätig sind. Voraussetzung ist die Aufnahme in die von der Justizbehörde geführte Liste förderfähiger Einrichtungen. Der Antrag zur Aufnahme auf die Liste kann online gestellt werden.

Fördersumme

Die Fördersummen variieren je nach Verfügbarkeit der Mittel und Projektumfang. In der Vergangenheit lagen sie meist im vierstelligen Bereich, vereinzelt auch bei über 10.000 €.

Förderfähige Kosten

Es gibt keine festen Vorgaben zu förderfähigen Kostenarten; bitte wendet euch bei Fragen an den Fördermittelgeber.

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